Spezialisierten Rechtsanwalt für Immaterialgüterrecht
Das österreichische Immaterialgüterrecht regelt das Recht an unkörperlichen Gütern und geistigem Eigentum. Diese Rechte geben dem Berechtigten ein zeitlich und territorial begrenztes Recht das Gut zu verwerten oder an Dritte im Rahmen von Nutzungsrechten (=Lizenzen) zu übertragen.
Zum Immaterialgüterrecht zählt das:
Immaterialgüterrechte können sowohl im nationalen Recht, im Unionsrecht als auch im Völkerrecht bestehen.
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