Scheidung - Was tun?

Das österreichische Scheidungsrecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts und überwiegend im ABGB oder im Ehegesetz geregelt.

Als Betroffener eines Scheidungsfalls kann ein frühes und korrektes Handeln, die zu einem späteren Zeitpunkt eventuellen unerwünschten Rechtsfolgen, vermeiden. Insbesondere vermögensrechtliche Folgen bzw. potenzielle Unterhaltsansprüche die Rechtsfolge einer Scheidung sein können, sind für viele Betroffene eine massive Belastung.

Es wird zwischen der strittigen Scheidung und der einvernehmlichen Scheidung differenziert.

Das Gesetz sieht 4 Arten der Scheidung vor:

  1. Verschuldensscheidung : ein Ehegatte setzt eine verschuldete schwere Eheverfehlung, welche zu einer so tiefen Zerrüttung führt, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich ist . In diesem Fall kann derjenige Ehepartner, der das verschuldete Fehlverhalten gesetzt hat, die Scheidung nicht begehren. Der Ehepartner, welcher vom Gericht für (überwiegend) schuldig befunden wird, hat Unterhaltsleistungen wie bei aufrechter Ehe zu leisten.
  2. Auflösung der ehelichen Gemeinschaft („Heimtrennungsklage”): Voraussetzung ist eine seit 3 Jahren bestehende Auflösung der häuslichen Gemeinschaft sowie eine unheilbare Zerrüttung der Ehe. Liegen beide Voraussetzungen vor, so kann jeder Ehegatte bei Gericht die Scheidungsklage einbringen.
  3. Scheidung aus anderen Gründen: Bei der Scheidung aus anderen Gründen ist kein Verschulden eines Ehepartners erforderlich. Einzige Voraussetzung ist eine unheilbare Zerrüttung der Ehe, wobei eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten sein darf. Beispiele für eine solche unverschuldete, unheilbare Zerrüttung sind ekelerregende Krankheiten oder Geisteskrankheit.
  4. Einvernehmliche Scheidung: Die Parteien müssen sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig sein (eventuelle Unterhaltsansprüche, Aufteilung des Ehevermögens, ..). Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet eventuelle Kosten eine streitigen Scheidung. Außerdem muss für eine einvernehmliche Scheidung die eheliche Gemeinschaft seit mindestens 6 Monaten aufgehoben sein und die Ehe muss unheilbar zerrüttet sein.

Was sind die wesentlichsten Folgen einer Scheidung?

Die Folgen einer Scheidung können einerseits vermögensrechtlicher Natur sein, andererseits aber auch die Obsorge bzw. Kontakt-/Besuchsrechte bezüglich Kinder betreffen.

Im Scheidungsfall wird das eheliche Gebrauchsvermögen aufgeteilt. Dazu gehören alle Sachen, die während aufrechter Ehe dem Gebrauch beide Ehegatten gewidmet waren. Neben Gegenständen des Haushalts kann auch die gemeinsame Ehewohnung dazu zählen. Auch gemeinsame Ersparnisse (wie z.B ein gemeinsamer Bausparvertrag oder gemeinsame Sparbücher) können Gegenstand der Aufteilung sein.

Was ist bei einer Scheidung zu beachten?

Bei einer Scheidung handelt es sich um eine familiäre Ausnahmesituation mit weitreichenden Folgen. Wenn es eheliche Kinder gibt, erstrecken sich diese Folgen sehr wahrscheinlich auch auf die Kinder. Ein bedachtes Vorgehen ist daher unerlässlich. Außerdem sollte möglichst eine Gesprächsbasis zwischen den Ehegatten behalten werden. Die Abwendung von streitigen Gerichtsprozessen und ein moderates und feinfühliges rechtliches Vorgehen ist in vielen Fällen für den Ehegatten und alle Parteien empfehlenswert.

Rechtsanwalt Wien Scheidung