Die erste Herausforderung für viele Personen, die in Österreich ein Unternehmen gründen wollen, ist die Wahl der richtigen Gesellschaft oder Rechtsform. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet eine Gründungsberatung an – für Detailfragen oder genauerer Rechtsberatung ist aber die Konsultation eines Rechtsanwaltes oft unumgänglich.
Von einer Gesellschaft spricht man dann, wenn sich mehrere Personen durch Vertrag zusammenschließen, um einen gemeinsamen (Geschäfts-)Zweck zu verfolgen. Ausnahme hiervon sind gewisse Kapitalgesellschaften, die von einer Person als Alleingesellschafter mittels einer sogenannten Errichtungserklärung gegründet werden können.
Es wird grob zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschieden. Während bei einer Kapitalgesellschaft im Idealfall eher das vorhandene (Mindest-)Kapital im Vordergrund steht, so ist eine Personengesellschaft eher personalistisch geprägt und die persönliche Beteiligung und auch persönliche Haftung der Gesellschafter steht im Vordergrund.
Die Unterschiede zwischen den Gesellschaftstypen sind weitreichend und entfalten von Anfang an große Auswirkungen auf die weitere (unternehmerische) Tätigkeit.
Faktoren wie persönliche Haftung der Gesellschafter, Gründungsaufwand, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie Gründungskosten und Kosten im laufenden Geschäftsbetrieb sind für die Wahl richtigen Gesellschaft wesentlich.
Folgend haben wir die kurz die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften zusammengefasst
Einzelunternehmen / Personengesellschaften (eU, OG, KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)